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   OLG Oldenburg, 01.03.2004 - 3 U 96/03   

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https://dejure.org/2004,3861
OLG Oldenburg, 01.03.2004 - 3 U 96/03 (https://dejure.org/2004,3861)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.2004 - 3 U 96/03 (https://dejure.org/2004,3861)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 2004 - 3 U 96/03 (https://dejure.org/2004,3861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohngebäudeversicherung: Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruchs innerhalb der Klagefrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 S. 1 VVG; § 12 Abs. 3 S. 2 VVG
    Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Versicherungsvertragsverhältnisses; Belehrung über die Rechtsfolgen einer Fristversäumung gemäß § 12 Abs. 3 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn einer Frist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Versicherungsvertragsverhältnisses; Belehrung über die Rechtsfolgen einer Fristversäumung gemäß § 12 Abs. 3 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn einer Frist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsvertragsverhältnis - Fortbestand, Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 1; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Keine Klagefristwahrung durch Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertragsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1033
  • MDR 2004, 941
  • MDR 2004, 941 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 2005, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2004 - 3 U 96/03
    Für den Beginn der Sechsmonatsfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem Ihnen dieser Brief zugeht..." wird diesen Anforderungen gerecht (vgl. BGH VersR 1987, 39).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 5 U 585/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2004 - 3 U 96/03
    Dadurch, dass aus dem Verlauf des Vorprozesses deutlich hervorging, dass durch die erhobene Feststellungsklage eine nachfolgende Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus dem bereits eingetretenen Brandschaden vorbereitet werden sollte, wurde der Anspruch auf die Leistung nicht rechtshängig (vgl. insoweit OLG Saarbrücken r + s 2001, 518, 519).
  • OLG Rostock, 11.05.2007 - 6 U 148/06

    Versicherungsrecht: Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist aus § 12 Abs. 3

    Diese muss aber auf Feststellung der Verpflichtung des Versicherers zur Leistung aus dem Versicherungsvertrag gerichtet sein; die Erhebung einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Vertragsverhältnisses reicht angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 12 Abs. 3 VVG hierzu nicht aus (vgl. ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2004, Az.: 3 U 96/03, recherchiert unter Juris.de).
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